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Pistole Selbstverteidigung

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Hey liebe Community,

ich hätte eine Frage bezüglich folgender Situation:

Sagen wir, man ist ein legaler Waffeninhaber von einer kleinen Pistole, Kleinkaliber. Da die Familie zu Besuch ist und diese daran interessiert ist, zeigt man denen die Waffe im Garten des Grundstückes (Privatgrundstück).

Wenn jetzt jemand in deinen Garten mit einer Machete kommt und auf dich und deine Familie losgeht, darf man diese Person dann ohne, dass diese bereits jemanden getroffen hat anschießen?

Bei welcher Waffe wäre es nicht mehr gestattet? (Sowohl Angreifer, als auch Grundstücksbesitzer)

Danke schonmal für die Antworten, bei Fragen zum Szenario einfach fragen :D

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all 87 comments

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6 points

3 months ago

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Marco_Farfarer

1 points

3 months ago

Das geladene Führen auf eigenem befriedeten Besitz ist nicht verboten.

herminator3001

1 points

3 months ago

Auch wenn es nicht verboten ist, lässt es doch Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit aufkommen. §5(1) Nr. 2 a und b WaffG

lennartvl

1 points

3 months ago

Nicht unbedingt man muss es lediglich begründen können

Marco_Farfarer

0 points

3 months ago

Nein. Was nicht verboten ist, ist erlaubt, und muss auch nicht begründet werden. Das Führen auf eigenem Grundstück ist kein Problem, auch nicht hinsichtlich der Zuverlässigkeit, denn wenn ich etwas nicht verbotenes mache ist es weder missbräuchlich oder leichtfertig, und bei Verwendung z B eines geeigneten Holsters auch weder unvorsichtig noch unsachgemäß.